Heute aus der «Redaktion Film und Fernsehen»
Auslassungspunkte in Filmtiteln
Ein User stellt eine ganz harmlose Frage zum Thema:
Der Artikel wurde zunächst ganz ohne Auslassungspunkte im Titel angelegt, dann auf Es war einmal in Deutschland… verschoben und schließlich durch “User xy” nach einem Verschiebewunsch und mit Berlinale-Beleg rechtschreibkonform auf Es war einmal in Deutschland … verschoben (2017). Drei Jahre später verschiebt “User yz” plötzlich mit LdiF-Verweis wieder zurück und es gibt ein wenig Hin und Her, wobei auch “User xyz” ohne Berücksichtigung der Verschiebegeschichte eingreift. Zurzeit steht der Artikel wieder auf der Version mit Rechtschreibfehler.
Kurz darauf meldet sich einer der angesprochenen User:
wen interessiert, was die korrekte rechtsschreibung ist, wenn der ORIGINALE FILMTITEL nunmal keine leerzeichen beinhaltet???? was ist wenn der titel mit voller absicht so gewählt wurde?
es gibt außerdem eh nichts zu diskutieren, https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Namenskonventionen#Filme schreibt die namensgebung schon eindeutig vor. die einzelnen “...” werden zusätzlich noch als “…” dargestellt.
Und nun wird es Zeit, dass man sich Chips und Bier holt, denn jetzt wird es lustig. Aber lest selbst weiter…
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